Leistungen & Kosten:

Die Honorierung erfolgt gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), wobei die unten aufgeführten Beispiele aus der GOÄ den Kostenrahmen aufzeigen sollen. Der 2,3-fache Satz ist der Normalsteigerungssatz, aber Steigerungen bis zum 3,5-fachen Satz, (nach Absprache mit dem Patienten auch höhere Sätze, insbesondere bei Infusionen), sind je nach Aufwand und Versichertenstatus (GKV oder PKV) möglich). Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVen) sind nicht verpflichtet, die entstehenden Kosten zu übernehmen.

Erhebung der Erstanamnese: 

1,8-facher Satz: 94,42

2,3-facher Satz (Normalsatz): 120,66

3,5-facher Satz: 183,61

Untersuchung: 

1-fach: 9,33€

3,5-fach: 32,66

Therapieplan: 

2,3-fach: 24,13€

3,5-fach: 36,72

Eingehende Erörterung einer Krankheit: 

2,3-fach: 40,23€

3,5-fach: 61,22

Infusion:

2,3-fach: 24,13€  

3,5-fach: 36,72

wenn zeitlich sehr aufwändig auch ein höherer Steigerungssatz

Akupunktur: 

1-fach: 20,40€

2,3-fach: 46,92

Beratung bis 10 min:

2,3-fach: 10,72€

Eingehende Beratung über 10 min:

2,3-fach: 20,10€

Oxyvenierung nach Regelsperger:

pro Sitzung 39,00 Euro

Rife-Therapie:

20 - 60 Euro je nach Dauer der Therapiesitzung

Vitamin C-Infusion 7,5g ab 60,00 Euro

höhere Vitamin-C-Dosierungen und Kombinationen mit Magnesium, Selen, Zink, B-Vitaminen, Glutathion nach Absprache